Alle Kraftstoff-Kanister (UN/RKK) müssen vom Verbraucher nach GHS/CLP Verordnung gekennzeichnet werden. Zur Kennzeichnung von Gefahrgutbehältern dienen unsere Kanister-Haftetiketten für Otto- / Dieselkraftstoff mit Gefahrensymbolen und Sicherheitshinweisen.